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Wohnungsanpassung

Die meisten älteren Menschen wünschen sich, solange wie möglich selbständig und in den „eigenen vier Wänden“ leben zu können. Auch bei eintretender Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit möchten viele die eigene vertraute Umgebung nicht missen. Dazu ist es häufig notwendig die Wohnung an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Der Einsatz von Hilfsmitteln oder spezielle Maßnahmen zur Wohnungsanpassung können erhebliche Erleichterungen sowohl für die Hilfs- und Pflegebedürftigen, als auch ihre Angehörigen und Helfer schaffen. Gegebenenfalls sollte auch ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung in Erwägung gezogen werden. 

Beseitigung von Gefahrenquellen

  • Alle Durchgänge freihalten, ggf. Möbel umstellen.
  • Stolperfallen, wie zum Beispiel hohe Teppichkanten oder Kabel beseitigen.
  • In Dusche oder Badewanne rutschfeste Matten anbringen.
  • In der gesamten Wohnung für eine ausreichende Beleuchtung sorgen.

Nutzung von Hilfsmitteln

  • Toilettensitzerhöhung, evtl. mit Haltegriffen
  • Zusätzliche Haltegriffe in Badewanne und/oder Dusche
  • Badewannenlifter, um den Einstieg in die Badewanne so einfach und sicher wie möglich zu machen
  • spezielle Haushaltsgeräte zur Erleichterung von alltäglichen Handgriffen
  • größere Türgriffe etc. 

Maßnahmen zur Wohnungsanpassung

  • Treppen oder andere schwer erreichbare Stellen durch z.B. den Anbau einer Rampe zugänglich machen
  • Einbau einer ebenerdigen Dusche
  • Anbringen eines zweiten Geländers im Treppenhaus
  • Erhöhung von Sitzgelegenheiten
  • Anschaffung geeigneter Möbel, z.B. höhenverstellbares Bett 

Finanzierung 

Einige der oben genannten Hilfsmittel, wie zum Beispiel eine Toilettensitzerhöhung können von Ärzt*innen verordnet und von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden. 

Liegt eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vor, besteht die Möglichkeit, bei der jeweiligen Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 € für „Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes" zu gewähren. Unter Umständen kann auch ein Umzug in eine seniorengerechte Wohnung von den Pflegekassen bezuschusst werden! 

Im Einzelfall können auch andere Stellen, z.B. der Sozialhilfeträger, das Versorgungsamt, Stiftungen oder der Vermieter als Kostenträger in Frage kommen. 

Bewilligungsverfahren 

Eine Bezuschussung durch die Pflegekasse kann nur erfolgen, wenn

  • Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (Einstufung in einen Pflegegrad) vorliegt,
  • ein Antrag auf Bezuschussung bei der Pflegekasse vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wurde, und
  • die Notwendigkeit der Maßnahme durch die Pflegekasse festgestellt wurde. 

Wichtig: Leben Sie in einer Mietswohnung, so ist bei baulichen Veränderungen, vor Beginn der Umbaumaßnahme grundsätzlich die Zustimmung des jeweiligen Vermieters einzuholen und zu klären, ob eine Rückbauverpflichtung bei Auszug aus der Wohnung besteht.

Welche Unterlagen werden für den Antrag bei der Pflegekasse benötigt?

  • Kostenvoranschläge (Pflegekassen und der Sozialhilfeträger verlangen jeweils 2 Angebote). Bei Eigenleistung können nur Material- und Aufwandsentschädigungen, für z.B. Fahrtkosten, in Rechnung gestellt werden.
  • Einkommensnachweise des Pflegebedürftigen. Ist das Einkommen gering, kann der Pflegebedürftige unter Umständen von dem zu zahlenden Eigenanteil in Höhe von 10% befreit werden. Pflegebedürftige bis zu einem Alter von 18 Jahren sind generell von der Zuzahlung eines Eigenanteils befreit.

Erst nach einer Bewilligung der Maßnahme darf diese auch ausgeführt werden. Innerhalb von einem Monat kann gegen einen Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt werden. 

Ist die Maßnahme beendet, erstattet die Pflegekasse gegen Vorlage der Rechnungen die Kosten (max. 4.000 €) abzüglich des jeweiligen Eigenanteils an den Versicherten, der dann die Rechnungen der beteiligten Firmen zahlt. Ist abzusehen, dass die Maßnahme den Höchstförderbetrag überschreitet oder übersteigt die Aufbringung des Eigenanteils die finanziellen Möglichkeiten, so kann zeitgleich mit Beantragung bei der Pflegekasse ein Antrag auf Übernahme der restlichen Kosten beim Sozialhilfeträger gestellt werden. 

Bei allen weitergehenden Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause! Die Beratung ist kostenfrei.

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