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Betreutes Wohnen

Was bedeutet „Betreutes Wohnen“?

Betreutes Wohnen ist eine Wohnform für ältere Menschen, die in der Regel aus einer Kombination von gemietetem Wohnraum und diversen Serviceleistungen besteht. Sie leben weiterhin selbständig in einer Mietwohnung, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten ist. Sie haben eine*n Ansprechpartner*in bei Bedarf, der*die notwendige Hilfen organisiert. „Betreutes Wohnen“ ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einer pauschalen Rund-um-die-Uhr Betreuung. Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist nicht geschützt. Es gibt allerdings die „DIN 18040-2“ Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform "Betreutes Wohnen für ältere Menschen" aus dem Jahr 2011.

Betreutes Wohnen erfordert immer auch ein gewisses Maß an Selbständigkeit!

Grund- und Wahlleistungen

Ein Teil der Serviceleistungen werden als Grund- oder Standardleistungen bezeichnet. Diese Leistungen stehen jedem*r Mieter*in, der*die einen Betreuungsvertrag abgeschlossen hat zur Verfügung. Die Leistungen sollten detailliert beschrieben sein. 

Über die Grundleistungen hinaus besteht auch die Möglichkeit, Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Hier bezahlen Sie nur die Leistungen, die Sie auch in Anspruch nehmen. 

Lassen Sie sich ein Verzeichnis geben, dem sie entnehmen können, welche Leistungen zu welchen Kosten angeboten werden. 

Beispiele Grundleistungen

  • Beratung zu Fragen der Wohnsituation und der alltäglichen Lebensführung
  • Hilfe bei der Antragstellung für z.B.: Leistungen der Pflegeversicherung
  • Informationen über Möglichkeiten der Notrufsicherung sowie über Dienstleistungs- und Freizeitangebote
  • Teilnahme an Veranstaltungen

Beispiele Wahlleistungen

  • Hausnotruf
  • Hauswirtschaftliche Dienste
  • Technische Dienste /Hausmeisterservice
  • Mahlzeitenservice
  • Fahrdienste
  • Pflegerische Dienste
  • Fußpflege

Wichtig ist, dass Miet- und Betreuungsvertrag getrennt abgeschlossen und somit getrennt kündbar sind!

Checkliste

  • Ist die Wohnung rollstuhlgerecht und barrierefrei (DIN 18030)
  • Gibt es ein 24-Stunden-Notrufsystem mit qualifiziertem Personal?
  • Gibt es eine*n feste*n Ansprechpartner*in?
  • Sind Miet- und Betreuungsvertrag voneinander getrennt?
  • Existiert ein Schutz vor Eigenbedarfskündigung?
  • Besteht bei vorübergehender Krankheit die Möglichkeit einer Rundum-Versorgung?
  • Sind Grund- und Wahlleistungen detailliert aufgelistet?
  • Ist geklärt, bis zu welchem Grad der Pflegebedürftigkeit man in der Einrichtung bleiben kann?
  • Faustregel Mietkosten: Ein Aufschlag von 5-15% für eine barrierefreie Wohnung inkl. Aufzug ist laut Verbraucherzentrale gerechtfertigt. Die Kosten für die Grundleistungen sollten zwischen 60 und 130 € im Monat liegen.
  • Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Gesundheitszustand des*r Mieters*in sich verschlechtert?
  • Betreuungspersonen und Ärzt*innen werden nur mit Zustimmung des*r Mieters*in von der Schweigepflicht entbunden.

Bei allen weitergehenden Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause! Die Beratung ist kostenfrei.  

Download des Dokuments als PDF-Datei

Download der Broschüre "Betreutes Wohnen für ältere Menschen – Informationen und Empfehlungen" – Broschüre des Landkreises Ammerland