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Pflegedienste

Was leisten Pflegedienste?

Die Leistungen des jeweiligen Pflegedienstes richten sich ganz nach Ihrem Bedarf. So ist zum Beispiel Hilfe bei der Grundpflege, wie die Unterstützung beim Waschen oder Ankleiden, möglich. Sollte ein Bedarf an so genannter Behandlungspflege (z.B. Spritzen, Verbände wechseln etc.) bestehen, so kann dies auch durch Ihren gewählten Pflegedienst übernommen werden. Dafür benötigen Sie eine Verordnung vom Hausarzt oder der Hausärztin. Besprechen Sie dieses mit Ihrem Pflegedienst. Es kann sein, dass von dort die Verordnung bestellt wird. Auch wer Sie abholt, klären sie mit dem Pflegedienst. Einige Pflegedienste vermitteln Haushaltshilfen, Hausnotruf, Essen auf Rädern, führen Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI durch oder veranstalten Kurse für pflegende Angehörige.

Sie können auch private Leistungen in Anspruch nehmen, die Sie selbst finanzieren. Sprechen Sie Ihren Pflegedienst an, wie viel der Stundensatz beträgt.

Wer trägt die Kosten für einen Pflegedienst?

Die Kosten für die häusliche Pflege können von folgenden Stellen getragen werden:

  • den Krankenkassen
  • den Pflegekassen
  • dem Sozialhilfeträger
  • dem Pflegebedürftigen selbst

Es ist auch eine Kombination mehrerer Kostenträger möglich. 
Je nach Pflegestufe leisten die Pflegekassen folgende Beiträge:

  • Pflegegrad I: bis zu 125 € einsetzbarer Entlastungsbetrag
  • Pflegegrad II: bis zu 761 €
  • Pflegegrad III: bis zu 1.432 €
  • Pflegegrad IV: bis zu 1.778 €
  • Pflegegrad V: bis zu 2.200 €

Das Sozialamt kommt als Kostenträger erst in Frage, wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen und der*die Pflegebedürftige den Rest der Kosten nicht selbst finanzieren kann. 

Die Krankenkasse trägt die Kosten für die oben bereits benannte Behandlungspflege. Seit Januar 2004 muss der*die Versicherte jedoch einen Selbstkostenanteil tragen: 10 € für eine Verordnung sowie 10% der Kosten, maximal 10 € pro Tag (begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr). Die Rechnung wird von der Krankenkasse erstellt.

Worauf sollte ich bei der Wahl eines Pflegedienstes achten?

Da die Entscheidung für einen Pflegedienst oft spontan, aus einer Notsituation heraus getroffen werden muss, sind hier einige Anhaltspunkte, auf die Sie achten können, aufgelistet:

  • Erstgespräch: Ausreichend Zeit und freundliche Atmosphäre?
  • Ist Ihnen deutlich geworden wie sich die Kosten der Pflege zusammensetzen? Bekommen Sie eine monatliche Abrechnung? Liegen Ihnen schriftliche Informationen und ein Preisangebot vor?
  • Können alle notwendigen Leistungen von dem Pflegedienst erbracht werden? Werden weitere Leistungen benötigt und können diese ggf. durch den Pflegedienst vermittelt werden?
  • Arbeitet der Pflegedienst generell mit anderen Beteiligten zusammen (Ärzt*innen, Apotheken, Sanitätshäuser, Therapeut*innen etc.)?
  • Besteht die Möglichkeit einer so genannten Bezugspflege, in dem nach Möglichkeit immer dieselbe Person die Pflege übernimmt? Haben Sie einen Einfluss die Auswahl der Person betreffend?
  • Wird der Pflegeplan gemeinsam mit dem*r Pflegebedürftigen und dessen*deren Bezugsperson(en) erstellt?
  • Ist eine Pflege zu der von Ihnen gewünschten Uhrzeit möglich? Ist zeitliche Flexibilität in Ausnahmesituationen möglich?

Der Pflegedienst stellt dem*r Pflegebedürftigen so genannte Leistungskomplexe bzw. einzelne Module zur Verfügung. Der*Die Pflegebedürftige und seine*ihre Angehörigen haben so die Wahl aus einzelnen Leistungen zu wählen. So zum Beispiel eine „kleine oder große Pflege.“ 

Wie sich die Kosten einzelner Module errechnen und welche Leistungen sich hinter den einzelnen Begrifflichkeiten verbergen, erklärt Ihnen der von Ihnen gewählte Pflegedienst. 

Bei allen weitergehenden Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause! Die Beratung ist kostenfrei.

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