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Begutachtung bei Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst

Der erste Schritt ist getan, Sie haben einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Der*Die Gutachter*in hat sich nun schriftlich bei Ihnen angekündigt.  

Wie können Sie sich als Pflegebedürftige*r / Angehörige*r / Vertrauensperson auf die Begutachtung vorbereiten?

  • Legen Sie alle wichtigen Unterlagen bereit, wie z.B. ärztliche Atteste, Medikamentenplan, evtl. vorhandene Pflegedokumentation des Pflegedienstes oder den Schwerbehindertenausweis.
  • Beginnen Sie bereits einige Zeit vor dem Besuch des*r Gutachters*in mit der Dokumentation eines Tagesablaufes, bei welchen Verrichtungen Sie Ihren Pflegebedürftigen unterstützen. 1-2 Tage sind ausreichend. Manche Krankenkassen schicken Ihnen ein Pflegetagebuch zu. Führen Sie alle Tätigkeiten, die Sie durchführen oder bei denen Sie anwesend sein müssen auf! Schreiben Sie auch auf, wenn Sie an das Trinken erinnern müssen.
  • Schaffen Sie bei der Begutachtung keine „Sonntagssituation“, denn wichtig ist, dass der*die Gutachter*in sich einen Überblick verschaffen kann, wie umfassend der Hilfebedarf innerhalb der einzelnen Lebensbereiche im Alltag ist!
  • Lassen Sie sich vor dem Begutachtungstermin unbedingt ausführlich beraten, so zum Beispiel im Pflege-Servicebüro oder einer anderen Beratungsstelle Ihres Vertrauens!
  • Sprechen Sie mit Ihrem*r Angehörigen über den Besuch des medizinischen Dienstes der Krankenkassen und erklären Sie die Notwendigkeit.

Was wird als Pflegezeit gewertet?

Definition Pflegebedürftigkeit

  • Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
  • Es muss sich um Personen handeln
    • die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen
    • oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen

nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

Bewertet werden folgende Bereiche:

  1. Mobilität (z. B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. örtliche u. zeitliche Orientierung)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. nächtl. Unruhe, selbstschädigendes Verhalten)
  4. Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung)
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z. B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z. B. Gestaltung des Tagesablaufs)

Bei allen weitergehenden Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause! Die Beratung ist kostenfrei.  

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