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News-Ticker zum Thema Pflege:


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Tagespflege

Tagespflege

Was ist Tagespflege?

In der Tagespflege werden ältere und hilfebedürftige Menschen, die zu Hause leben von morgens bis nachmittags (in der Regel nur werktags) betreut. Je nach Bedarf kann die Tagespflege einmal oder mehrmals in der Woche besucht werden. 

Das Angebot der Tagespflege richtet sich insbesondere an pflegebedürftige ältere Menschen. Der Grund für die Nutzung der Tagespflege kann von Fall zu Fall verschieden sein. Manche Menschen möchte eine Abwechslung in ihrem Alltag und in anderen Fällen müssen die pflegenden Angehörigen entlastet werden. 

Leistungen der Tagespflege:

Die Tagespflege wird in Tagessätzen abgerechnet. Die Gesamtkosten sind nicht einheitlich. Sie richten sich nach dem Angebot der Einrichtung. 
In den Tagessätzen sind enthalten: 

1) pflegebedingte Kosten:

  • Grundpflege: wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme und bei der Mobilität
  • Behandlungspflege nach Anweisungen des Arztes: z.B. Verabreichung von Medikamenten, Verbände anlegen usw.
  • Soziale Betreuung: z.B. Spaziergänge, Ausflüge, Gedächtnistraining, Gesellschaftsspiele, Kochen, Backen, Singen etc. 

2) Kosten für Unterkunft und Verpflegung 

3) Fahrtkosten (Nach Absprache stellen die Einrichtungen einen Hol- und Bringdienst.) 

Empfehlung: Schauen Sie sich die Einrichtung und das Angebot der Tagespflege an, bevor Sie sich für eine entscheiden. Viele Einrichtungen bieten kostengünstig einen Probetag an! 

Wie kann Tagespflege finanziert werden? 

Die Pflegekassen übernehmen für Personen, die in einen Pflegegrad eingestuft wurden, die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen sowie für die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege, und zwar bis zu folgender Höhe je nach Grad der Pflegebedürftigkeit:

Pflegegrad

Euro

 

 

Grad I

 bis zu 125

 

 

Grad II

  bis zu 689

 

 

Grad III

bis zu 1.298

 

 

Grad IV

bis zu  1.612

 

 

Grad V

bis zu 1.995

 

 

Die Beträge für Unterkunft und Verpflegung sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu zahlen! 

Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung  der Pflegepersonen sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung des Alltags. Dieser Betrag kann auch für die Inanspruchnahme der Tages- oder Nachtpflege verwendet werden.

Sozialhilfe:

Ansprüche und Leistungen der Sozialhilfe kommen nur in Betracht, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht greifen oder nicht ausreichen.

Antragstellung:

Um Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen zu können, muss der Pflegebedürftige (gegebenenfalls sein Betreuer oder gesetzlicher Vertreter) einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Dabei ist es wichtig den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da die Leistungen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, ab dem Datum der Antragstellung gezahlt werden.

Bei allen weitergehenden Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause! Die Beratung ist kostenfrei.

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