Anspruch:
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag.
Zweck: Die Leistungen dienen hauptsächlich der Entlastung pflegender Angehöriger.
Leistungen:
Die Berechtigten erhalten neben den Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung einen zusätzlichen Betreuungsbetrag in Höhe von bis zu 1.500 Euro pro Jahr, d. h. 125 € monatlich.
Zu den Entlastungsleistungen zählen:
- die Tages- oder Nachtpflege
- die Kurzzeitpflege
- Leistungen der Pflegedienste aus dem Bereich der allgemeinen Anleitung und Betreuung
- die nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
Finanzierung:
Die Kosten für die Betreuungsleistungen rechnen die Dienstleister (z.B. Tagespflegeeinrichtungen oder Anbieter niedrigschwelliger Betreuungsangebote) direkt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse ab. Sie müssen Ihre Pflegekasse nur informieren, welchen Dienstleister Sie in Anspruch nehmen.
Wird dieser Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der noch verbliebene Betrag auf das Folgejahr übertragen werden.
Sozialhilfe:
Ansprüche und Leistungen der Sozialhilfe kommen nur in Betracht, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht greifen oder nicht ausreichen
Bei allen weitergehenden Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause! Die Beratung ist kostenfrei.
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